Wir über uns
Die IGB hat u.a. folgende Aufgaben:
- Organisation von landesweiten Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Überregionale Öffentlichkeitsarbeit für die Vereine
- Vertretung der Interessen der Vereine bei Landes- und Bundesbehörden
- Entwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit der Vereine
- Organisation von Fortbildung für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine
Die Leitlinien der IGB können hier eingesehen werden.
Zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins gehören gem. § 1908f BGB
- die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- die Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungs verfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- die Beratung von Bevollmächtigten
- die Übernahme von beruflich geführten Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins