Die Interessengemeinschaft Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB) wurde 1994 gegründet. Zur Zeit sind 20 Betreuungsvereine Mitglied in der IGB.
Die IGB hat u.a. folgende Aufgaben:
- Organisation von landesweiten Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Überregionale Öffentlichkeitsarbeit für die Vereine
- Vertretung der Interessen der Vereine bei Landes- und Bundesbehörden
- Entwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit der Vereine
- Organisation von Fortbildung für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine
Die Leitlinien der IGB können hier eingesehen werden.
DIe Leitlinien werden aktuell aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2023 überarbeitet und werden Anfang des Jahers hier eingestellt.
Bis zur Einstellung können Sie weiter die bisherigen Leitlinen downloaden
Zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins gehören gem. §§ 15 und 16 BtOG
- die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- die Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungs verfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- die Beratung von Bevollmächtigten
- die Übernahme von beruflich geführten Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins