Was ist Betreuung

Was ist eine Betreuung ?

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Aufgabe des Betreuers/der Betreuerin ist es den betroffenen Menschen in seiner Lebensführung zu unterstützen. Der Betreuer/die Betreuerin muss dabei die Betreuung stets zum Wohl des betreuten Menschen führen und dabei die Wünsche des Betroffenen sowie sein Recht auf Selbstbestimmung beachten. Dem betreuten Menschen wird dadurch nicht das Recht genommen, seine Angelegenheiten weiterhin eigenständig zu regeln.

Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind Altersdemenzen (z.B. Alzheimersche Demenz), Psychosen (Schizophrenie, Manie, Depressionen..), Suchtkrankheiten (insbesondere Alkoholismus) und geistige Behinderungen .

Bei der Anordnung der gesetzlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.

Die typischen Aufgabenkreise sind:

• Vermögenssorge,

• Aufenthaltsbestimmung,

• Wohnungsangelegenheiten,

• Gesundheitsfürsorge,

• freiheitsentziehende Maßnahmen (Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern..),

• Anhalten und Öffnen der Post.

Vorrangig werden vom Amtsgericht Familienangehörige, Freunde oder Bekannte als Betreuer/in bestellt. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen oder nicht bereit bzw. geeignet sein, kann ein/e ehrenamtlicher Betreuer/in und in schwierigen Fällen ein/e Berufsbetreuer/in bestellt werden.

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