Herzlich Willkommen auf der Internetseite der IGB
Wir freuen uns Sie auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein begrüßen zu dürfen. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben der Betreuungsvereine. Für weiterführende Informationen hierzu können Sie sich gerne an den Betreuungsverein bei Ihnen vor Ort wenden. Generell ist die Beratung kostenfrei. Um herauszufinden welcher Verein bei Ihnen in der Nähe ist besuchen Sie bitte unsere Übersichtskarte.
Die Reform des Betreuungsgesetz zum 01.01.2023 - Selbstbestimmung und Teilhabe im Vordergrund
Als das Betreuungsgesetz 1992 in Kraft trat, galt es als „Jahrhundertreform“ für die Rechte kranker oder behinderter Menschen. Entmündigung und Bevormundung entfielen zu Gunsten von rechtlicher Einzelvertretung und Selbstbestimmung.
Seitdem hat das Betreuungsrecht einige Reformen erfahren. Zeitgleich wurde die selbstbestimmte Vorsorge mittels Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gestärkt. Hinzu kamen andere Gesetze, die die Rechte der Menschen mit Handicap stärkten, wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder das Bundesteilhabegesetz.
Wie bei allen diesen Reformen steht auch bei der Änderung des Betreuungsgesetzes zum 01.01.2023 das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen im Vordergrund aller Überlegungen.
Stellte das Betreuungsgesetz bisher das „Wohl“ der betreuten Menschen und das stellvertretende Handeln der rechtlichen Betreuer:innen in den Vordergrund, so stehen nun die Wünsche der betreuten Menschen sowie das Handeln der Betreuer:innen als Unterstützung zur Selbstbestimmung im Mittelpunkt des Gesetzes.
An den Wünschen der betreuten Menschen haben sich alle am Betreuungsverfahren beteiligten Personen, Institutionen und Behörden zu orientieren. Daher wirkt sich die die Reform nicht nur auf die betreuten Menschen und die rechtlichen Betreuer:innen aus, sondern auch Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine.
Die Betreuungsvereine sollen im Wesentlichen ihr Unterstützungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer:innen intensivieren. Dazu treffen sie eine Unterstützungsvereinbarung mit den ehrenamtlich Tätigen, die Fortbildung, Beratung und bei Bedarf auch die Vertretung der Ehrenamtlichen bei Verhinderung betrifft. Die ehrenamtlichen Betreuer:innen ihrerseits müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes vorlegen (dabei werden sie vom Verein und der Betreuungsbehörde unterstützt) und verpflichten sich zur Teilnahme an Fortbildungsangeboten und Beratung.
Dieses Angebot steht auf Wunsch auch ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung, die die rechtliche Betreuung eines Familienangehörigen übernehmen. Weitere Informationen/Veranstaltungen etc. erhalten sie bei ihrem Betreuungsverein vor Ort.
Umfangreiche Informationen zum Betreuungsrecht und zur Reform finden sie hier:
Betreuungsrechtsreform – Online-Lexikon Betreuungsrecht (lexikon-betreuungsrecht.de)