Was ist eigentlich, wenn...
... ich einen Unfall habe oder so krank oder behindert bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
... ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
... für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?
Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewahrt bleiben?
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Annahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden. Treffen Sie deshalb frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Interessen gewahrt. Die Übertragung der Vertretungsmacht auf eine andere Person ist ein kompliziertes Thema. Dieses sollte nicht unbedacht angegangen werden. Wir empfehlen deshalb, sich im Vorhinein eingehend zu informieren. Die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein beraten sie gerne und kostenlos.
Vorsorgevollmacht
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden. Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch persönliche Belange und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln.
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Zusätzlich finden Sie hier den entsprechenden Vordruck in leichter Sprache
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Bei der Betreuungsverfügung geht es - anders als bei der Vorsorgevollmacht - nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern diese, insbesondere die Auswahl des Betreuers und dessen Betreuerpflichten zu beeinflussen.
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Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie bei dem Betreuungsverein in Ihrer Umgebung. Um herauszufinden welcher Verein bei Ihnen in der Nähe ist besuchen Sie bitte unsere Übersichtskarte.
Neue Vorsorgemappe ist da
Eine der zentralen Aufgaben der Betreuungsvereine ist die kostenfreie planmäßige Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
In einem gesondert vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz geförderten Projekt hat die IGB Schleswig-Holstein nun eine Vorsorgemappe erstellt.
Die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein stellen damit Materialien zur Verfügung, die zusammen mit einer qualifizierten Beratung eine gute Grundlage für eine verantwortungsvolle und selbst bestimmte Entscheidung bieten.
Bei Interesse an dem Thema „Selbst bestimmte Rechtliche Vorsorge“ stehen die Betreuungsvereine vor Ort gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.